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G K71 ÜBERPRÜFUNG

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen.

 

Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

  • Steigleitung

  • Verteilungsleitung

  • Verbrauchsleitung

  • Gaszähleranlage

  • Absperreinrichtungen

  • Geräteanschlussleitungen

  • Abgasführung

  • Gasgeräteanlagen

GK71 Überprüfung durchgeführt von Kupferschmied
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