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G K71 ÜBERPRÜFUNG
Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen.
Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:
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Steigleitung
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Verteilungsleitung
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Verbrauchsleitung
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Gaszähleranlage
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Absperreinrichtungen
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Geräteanschlussleitungen
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Abgasführung
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Gasgeräteanlagen
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